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So wählen Sie richtig!

Um keine Stimme zu vergeben oder einen ungültigen Stimmzettel abzugeben beachten Sie:

  1. Sie haben 22 Stimmen zu vergeben.
  2. Sie können einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine, zwei oder höchstens drei Stimmen geben. Wenn Sie einer Kandidatin oder einem Kandidaten eine Stimme geben wollen, so setzen Sie ein Kreuz oder die Zahl 1 hinter den Namen. Wollen Sie zwei oder drei stimmen vergeben, so setzen Sie in das Kästchen hinter dem Namen die Zahl 2 bzw. die Zahl 3.
  3. Wenn Sie Ihren Stimmzettel verändern und damit einzelne Personen kennzeichnen, erhalten nur die mit einem Kreuz oder einer Zahl Gekennzeichneten Stimmen. Sie können auch Kandidatinnen und Kandidaten verschiedener Wahlvorschläge wählen, indem Sie sie mit der gewünschten Stimmenzahl kennzeichnen.
  4. Bitte beachten Sie: Sie dürfen höchstens 15 Kandidierenden aus Oberhausen und 7 Kandidierenden aus Rheinhausen Ihre Stimme geben.
  5. Überprüfen Sie zum Schluss Ihre Stimmabgabe: Wenn Sie weniger als die Höchstzahl der Stimmen vergeben haben, verschenken Sie Stimmen! Haben Sie mehr als die zulässige Zahl an Stimmen vergeben? Dann ist Ihr Stimmzettel ungültig! Lassen Sie sich dann im Wahllokal einen neuen Stimmzettel geben oder streichen Sie, bis Sie auf die Höchstzahl der Stimmen kommen.

Briefwahl

Wenn Sie am Tag der Wahl verhindert sind, können Sie bei Ihrem Bürgermeisteramt bis Freitag, den 24. Mai 2019, 18:00 Uhr Wahlscheine beantragen. Mehr Informationen finden Sie auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. In dringenden Notfällen können Sie auch noch am Wahlsonntag, den 26. Mai 2019, im Rathaus Briefwahlunterlagen abholen (lassen).

UNSER TIPP

Sie können den SPD-Stimmzettel auch unverändert abgeben. Dann erhalten alle Kandidatinnen und Kandidaten der SPD jeweils eine Stimme.

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